Unser Hygiene- und Schutzkonzept

Allgemeines

Der Sport ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Halt, Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko.

Schon seit dem abrupten Ende der vergangenen Wintersaison, Mitte März 2020, stehen wir mit den deutschen Wintersportverbänden in einem intensiven, internen Austausch. 

Es besteht die grundsätzliche Frage, unter welchen Vorgaben im Winter 2020-21 Wintersport ausgeübt werden kann und wie die Angebote unserer Skischule durchgeführt werden können, um das Infektionsrisiko möglichst zu vermeiden. 

Als Skischule und Reiseveranstalter beschäftigen wir uns sehr intensiv mit diesen Fragen und haben ein umfangreiches Konzept für unsere Skikurse erarbeitet. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Anreise, den Kursbetrieb im Allgemeinen, das Verhalten beim Liftfahren und die Pausen gelegt. Hier gehen die Lösungen in Richtung Abstand, Mundschutz und sowie eine entsprechende Gruppeneinteilung und lückenloser Dokumentation aller Abläufe. Weitere Informationen zu den einzelnen Themen und Maßnahmen entnehmen sich in den folgenden Gliederungspunkten.

 

Zielsetzung

Unser Ziel ist es dafür zu sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der

Covid-19-Pandemie möglich sind. Um dies gewährleisten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert werden, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden müssen, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen unseren Sport ausüben können. 
Ein weiteres Ziel als Profi-Skischule muss es sein alles daran zu setzen, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben zu verhindern. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden. Hierfür ist eine vorbildliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsbehörden erforderlich.
Um dies zu gewährleisten ist es notwendig, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten, Transparenz geschaffen wird und die Voraussetzungen für einen regelmäßigen und effizienten Informationsaustausch gegeben sind.

 

Corona-Ampelsystem

 

Inzidenzwert > 50 

Sollte der Inzidenzwertwert über 50 liegen oder ein exponentielles Anwachsen der Fallzahlen in den Landkreisen FFB, STA, M und Stadtkreis M zu verzeichnen sein, behält sich die Skischulleitung vor  den Kursbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Prinzipiell ist für Kontaktpersonen der Kategorie II bei eingeschränktem Kursbetrieb keine Teilnahme möglich. 

Inzidenzwert zwischen 35 und 50 

Solange kein gesteigertes Anwachsen der Inzidenz in den Landkreisen FFB, STA, M und Stadtkreis M zu verzeichnen ist, läuft der Kursbetrieb unter Einhaltung des Hygiene- und Schutzkonzepts weiter. Bei stark steigenden Fallzahlen behalten wir uns vor, neben dem Hygiene- und Schutzkonzept weitere Maßnahmen zu implementieren, den Kursbetrieb einzuschränken oder ggf. abzusagen. Weitere Einschränkungen können sich auf die ausschließliche Eigenanreise der Kunden und den Ausschluss von Kontaktpersonen der Risikobegegnungen Kategorie II beziehen. 

Die endgültige Einschätzung obliegt der Skischulleitung nach individueller Prüfung des einzelnen Risikos. 

Inzidenzwert < 35

 

Solange der Inzidenzwert in den Landkreisen FFB, STA, M und Stadtkreis M unter dem Grenzwert von 35 liegt, finden die Skikurse unter Einhaltung des Hygiene- und Schutzkonzeptes statt.

Handlungsgrundsätze der Skischule

1. Abstandsregeln

Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind bei Schneesportkursen einzuhalten. Der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern kommt in den Schneesportschulen eine besondere Bedeutung zu. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergartenalter einzufordern. Allerdings muss bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf geachtet werden, dass der Lehrer den Kindern sein „zurückhaltendes“ Verhalten zu Beginn erklärt und einen Mund-Nasen-Schutz trägt.

2. Kleinere Gruppengrößen und Vermeidung von Wechseln der Teilnehmer und Skilehrer

Bei der Kursplanung achten wir besonders darauf, kleinere Gruppengrößen (zwischen 5-8 Kinder pro Skilehrer) zu gewährleisten und versuchen einen Wechsel von Skilehrern und Teilnehmern möglichst zu vermeiden.

3. Hygieneregeln im Zusammenhang mit externen Partnern

Wir stimmen die individuellen Schutzmaßnahmen (Beförderungsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Reservierung, Organisation etc.) mit den jeweiligen Skigebietsbetreibern, sowie den beteiligten Unternehmen der Reisebranche im Vorfeld ab und weisen sowohl unsere Gäste, als auch ihre Lehrkräfte auf die jeweiligen Vorgaben hin.

4. Überprüfung und Bestätigung des unbedenklichen Gesundheitszustands und zum Aufenthalt in Risikogebieten

Siehe Regeln und Handlungsempfehlungen für Kunden und Skilehrer

5. Maßnahmen im Ernstfall

Die Skischulleitung hat Regelungen zum Verfahren beim Auftreten von COVID-19 Fällen und Verdachtsfällen definiert, die sich sowohl auf unsere Kunden, Partner sowie das eigene Team beziehen. Dabei gilt es stets das Risiko für verschiedene Fälle abzuwägen und schnell auf alle Eventualitäten reagieren zu können. Die Prozesse differenzieren zwischen COVID-19 Risikobegegungen der Kategorie I und II sowie einer positiv bestätigten COVID-19 Infektion. Auf die Details dieser Prozesse wird im Rahmen dieses Hygienekonzepts nicht genauer eingegangen. Die genauen Handlungsschritte werden im gegebenen Fall transparent und zügig kommuniziert und an die betreffenden Teilnehmer weitergeleitet.
Auch wenn wir die Risiken mit Hilfe unseres Konzeptes so weit wie möglich minimieren, so sind wir dennoch bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet.

6. Dokumentation

Wir praktizieren unser Gäste- und Lehrkräfte-Management so, dass jederzeit die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können.

7.Schulung der Schneesportlehrer

Die Schneesportschule informiert ihre Lehrkräfte und Kunden über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den Haltestellen, am Sammelplatz, im Kindergelände, in den Aufstiegsanlagen, an den Haltestellen und während der Busfahrt und auf dem Weg zur Mittagspause. Wir aktualisieren unser Hygiene- und Schutzkonzept laufend und passen es den gegebenen Umständen an.

8. Anreise ins Skigebiet
Siehe Anreisebestimmungen

9. Grenzübergreifender Ausflugsverkehr

Aufgrund der Lage einiger unserer Partnerskigebiete in Tirol, orientieren wir uns zusätzlich zu den Richtlinien und Empfehlungen des deutschen Gesundheitsministeriums, auch an den österreichischen. Mit dem Übertritt der Grenze kann es somit vorkommen, dass wir im Skigebiet Regelungen und Maßnahmen unterliegen, die von den deutschen etwas abweichen. Unsere skischulspezifischen Grundsätze gelten jedoch unabhängig vom Ort.

10. Angepasstes Konzept für Pausen und Mittagessen

Wir achten auf einen abgetrennten Platz für die einzelnen Gruppen. Es gelten die Regelungen der Skigebiete und Maßnahmen der örtlichen Behörden.

11. Balance zwischen Hygienerichtlinien und unserer Philosophie

Während der Busfahrt achten wir trotz der Einschränkungen auf eine liebevolle Betreuung unserer Kursteilnehmer. Auch wenn wir auf einige Dinge in dieser Saison verzichten müssen, haben wir das Busprogramm gemäß der Richtlinien angepasst und sind uns sicher, dass die Kinder genauso viel Spaß wie sonst haben.

 

Regeln und Handlungsempfehlung für die Kunden


Regeln:

1. Bestätigung des unbedenklichen Gesundheitszustands und zum Aufenthalt in Risikogebieten

Die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem Skikurs ist eine wahrheitsgemäße, gewissenhafte und vollständig ausgefüllte Erklärung zur Unbedenklichkeit des Gesundheitszustands jedes Kursteilnehmers. Zusätzlich beinhaltet die Erklärung Angaben zu Aufenthalten in sog. “Risikogebieten”, gemäß der Liste des Robert-Koch-Institutes (LINK). Diese Erklärung ist für jedes Kind einzeln und für jede zusammenhängende Kurseinheit in Originalform bei der Busleitung am Einstieg abzugeben. Bei unter 18-jährigen Gästen muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Sollten sich die Angaben zum Gesundheitszustand und zum Aufenthalt in Risikogebieten ändern, ist die Skischule unverzüglich telefonisch darüber zu informieren.
Ohne die erforderlichen Bestätigungen zum unbedenklichen Gesundheitszustand und zum Aufenthalt in Risikogebieten innerhalb der zurückliegenden 14 Tagen, kann nicht an einem Skikurs der Skischule NoFear-Sports teilgenommen werden.

Auf unserer Homepage findet Ihr hier das erforderliche Formular.

2. Im Falle eines Aufenthaltes in einem Risikogebiet

Personen, die an einem Kurs teilnehmen möchten und aus einem Risikogebiet anreisen oder sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben, müssen einen negativen SARS-CoV-2-Test, gem. den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes, zu Kursbeginn vorweisen können. Der Test muss entweder 48 Std. vor der Einreise nach Deutschland aus dem Risikogebiet oder innerhalb 48 Std. nach der Einreise nach Deutschland erfolgt sein. Das negative Testergebnis muss zusätzlich zu dem o.g. Formular bei der Busleitung abgegeben werden. Wir orientieren uns diesbezüglich für alle angebotenen Veranstaltungen der Saison 2020-21 an den Vorgaben des RKIs. Weitere Informationen zur Anerkennung von molekularbiologischen Testen auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland findet Ihr hier.

3. Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsregelungen

Die bekannten Abstandsregeln von min. 1,5 m sind einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes bei Kindern ab 6 Jahren verpflichtend. Aus medizinischer Sicht gilt das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ab dem Schulalter in zeitlich begrenztem Umfang als vertretbar. Grundsätzlich gelten diese Regelungen im Liftbereich, beim Anstehen, in den Liftanlagen, im Kindergelände, am Kurs-Sammelplatz, an der Haltestelle, während der Busfahrt und in allen Restaurantbereichen. Indoor setzen wir bei unseren Kursen prinzipiell auf eine Maskenpflicht. Für Teilnehmer mit einem Attest zur Befreiung von dieser „Maskenpflicht“ ist eine Teilnahme an einem Skikurs zum Schutz des Betreffenden und der anderen Kursteilnehmer, bzw. Schneesportlehrer nicht möglich.

Handlungsempfehlungen:

1. Frühzeitiges Buchen:
Aufgrund des erhöhten Organisationsaufwandes und möglicher Teilnehmerbeschränken empfehlen wir von spontanen Buchungen abzusehen.
Prinzipiell erfolgt die Anmeldung ausschließlich online über unsere Homepage oder, wenn dies nicht möglich ist, am Telefon oder per Mail. Es wird nicht möglich sein, sich vor Ort bei der Kursleitung zu Kursbeginn persönlich anzumelden und darauf zu spekulieren, dass man kurzfristig doch noch teilnehmen kann.

 

2. Ersatzmaske und Desinfektionstücher

Zusätzlich wird den Teilnehmern das Mitführen einer Ersatzmaske, Desinfektionstüchern und Handschuhen empfohlen.

3. Corona-Warn-App

Wir empfehlen, die für Deutschland geltende Corona-App zu installieren und beim Aufenthalt im nahen Ausland, ebenfalls die dort empfohlene App auf dem üblichen Wege herunter zu laden. Auch nach der Heimkehr, wenn die App nicht mehr aktiv ist, meldet sie noch mögliche Infektionskontakte.

4. Fahrgemeinschaften und Eigenanreise

Wir empfehlen bei der Bildung von Fahrgemeinschaften zur Bushaltestellen oder der Eigenanreise ins Skigebiet den allgemeinen Hygieneemfehlungen des RKI nachzukommen.

5. Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall. Alternativ könnt Ihr bei der Buchung unsere Skikursrücktrittsversicherung hinzufügen. Weitere Informationen findet Ihr in unseren AGBs.

 

Regeln und Handlungsempfehlung für die Skilehrer

Regeln:


1. Bestätigung des unbedenklichen Gesundheitszustands und zum Aufenthalt in Risikogebieten
 
Die Grundvoraussetzung für das Übernehmen einer Kursgruppe ist eine wahrheitsgemäße, gewissenhafte und vollständig ausgefüllte Erklärung zur Unbedenklichkeit des Gesundheitszustands des jeweiligen Skilehrers. Zusätzlich beinhaltet die Erklärung Angaben zu Aufenthalten in sog. “Risikogebieten”, gemäß der Liste des Robert-Koch-Institutes (LINK). Die Schneesportlehrer haben diese Erklärung für jede zusammenhängende Kurseinheit in Originalform bei der Skischulleitung abzugeben. Bei unter 18-jährigen Schneesportlehrern muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Sollten sich die Angaben zum Gesundheitszustand und zum Aufenthalt in Risikogebieten ändern, ist die Skischule unverzüglich telefonisch oder per Mail darüber zu informieren.
Ohne die erforderlichen Bestätigungen zum unbedenklichen Gesundheitszustand und zum Aufenthalt in Risikogebieten innerhalb der zurückliegenden 14 Tagen, kann der betreffende Schneesportlehrer keinen Skikurs übernehmen.
Die Schneesportlehrer finden das entsprechende Formular im internen Bereich der Webseite.
 
2. Im Falle eines Aufenthaltes in einem Risikogebiet
 
Schneesportlehrer, die an einem Kurs übernehmen möchten und aus einem Risikogebiet anreisen oder sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben, müssen einen negativen SARS-CoV-2-Test, gem. den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes, vorweisen können. Der Test muss entweder 48 Std. vor der Einreise nach Deutschland aus dem Risikogebiet oder innerhalb 48 Std. nach der Einreise nach Deutschland erfolgt sein. Das negative Testergebnis muss zusätzlich zu dem o.g. Formular bei der Skischulleitung abgegeben werden. Wir orientieren uns diesbezüglich für alle angebotenen Veranstaltungen der Saison 2020-21 an den Vorgaben des RKIs. Weitere Informationen zur Anerkennung von molekularbiologischen Testen auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland findet Ihr hier.
 
3. Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsregelungen
 
Die bekannten Abstandsregeln von min. 1,5 m sind einzuhalten. Ist dies nicht möglich ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes verpflichtend. Grundsätzlich gelten diese Regelungen im Liftbereich beim Anstehen, in den Liftanlagen, im Kindergelände, am Kurs-Sammelplatz, an der Haltestelle, während der Busfahrt und in allen Restaurantbereichen. Indoor setzen wir bei unseren Kursen prinzipiell auf eine Maskenpflicht. Für Skilehrer mit einem Attest zur Befreiung von dieser „Maskenpflicht“ ist eine Teilnahme an einem Skikurs zum Schutz des Betreffenden und der anderen Kursteilnehmer, bzw. Schneesportlehrer nicht möglich.
 
4. Durchsetzung der Maßnahmen
 
Der Schneesportlehrer trägt Sorge dafür, dass die Hygienemaßnahmen der Skischule in seiner Kursgruppe Anwendung finden.
Die Verantwortlichen der Schneesportschulen und die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung von Regeln und sollen Gäste/Kunden und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Die Schneesportschule kann Gäste/Kunden, die sich permanent den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. der Verantwortlichen widersetzen, von der weiteren Kursteilnahme ausschließen.
 

Handlungsempfehlungen:

1. Corona-Warn-App
Wir empfehlen, die für Deutschland geltende Corona-App zu installieren und beim Aufenthalt im nahen Ausland, ebenfalls die dort empfohlene App auf dem üblichen Wege herunter zu laden. Auch nach der Heimkehr, wenn die App nicht mehr aktiv ist, meldet sie noch mögliche Infektionskontakte.
 
2. Fahrgemeinschaften und Eigenanreise
Wir empfehlen bei der Bildung von Fahrgemeinschaften zur Bushaltestellen oder der Eigenanreise ins Skigebiet die allgemeinen Hygieneemfehlungen des RKI nachzukommen.
 
3. Verzicht auf das Verteilen von unverpackten Süßigkeiten und Gummibärchen
Die Schneesportschule empfiehlt den Schneesportlehrern vom Verteilen von unverpackten Süßigkeiten und Gummibärchen zu verzichten.
 
4. Verzicht auf Aprés Ski
Die Schneesportschule fordert ihre Lehrkräfte eindringlich dazu auf, auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen gänzlich zu verzichten.
 
5. Minimierung von Körperkontakt
Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Schneesportlehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), ist darauf zu achten, dass kein direkter Blickkontakt besteht, sondern sich die Lehrkraft mit dem Gesicht abwendet oder seitlich stehend hilft.
 
6. Händehygiene
Das gründliche Händewaschen soll von allen Schneesportlehrern mehrmals täglich durchgeführt werden.
 

Anreisebestimmungen

Für unsere Hygiene- und Schutzbestimmungen bezüglich der Anfahrt ins Skigebiet gelten die Regelungen des Bundesverbandes für Güterkraftverkehr. Deren Hygieneleitlinie findet Ihr hier.
Wir weisen unsere Kunden und Schneesportlehrer auf die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Bezug auf die Anfahrt mit unserem Partner-Busunternehmen hin.
Grundsätzlich besteht für die komplette Busfahrt für Kindern ab 6 Jahren eine Mund-und-Nasenschutz-Pflicht. Der Reisebus wird spätestens bei den Toilettenpausen bei geöffneten Türen ausgiebig gelüftet. Während der Fahrt gilt eine feste Sitzordnung, d.h. jeder Kursteilnehmer hat einen zugewiesenen Platz. Nach der Ankunft im Skigebiet wird der komplette Bus für die Rückfahrt gereinigt und desinfiziert.
Wir wählen unsere Abfahrtsstellen so, dass an den Parkplätzen genügend Platz ist, um die geltenden Abstandsregelungen einhalten zu können, insbesondere auf unserem Zielparkplatz im Skigebiet. Ferner organisieren wir den Ein- und Aussteigevorgang so, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die Begrüßung der Kinder durch die Busleitung und Skilehrer erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos.
 
Stand 01. Oktober 2020

Downloads

Hier findet Ihr alle Dokumente zu den Corona-Schutzbestimmungen rund um den Kursbetrieb.