Handlungsgrundsätze der Skischule

 1. 2G Regelung für Schneesportlehrer:innen

Um eine höchstmögliche Sicherheit bei der Durchführung unseres Kursangebots zu gewährleisten, werden nur Skilehrer:innen mit 2G-Nachweis, das heißt geimpfte oder genesene Personen im Kursbetrieb eingesetzt. Dies soll unter anderem auch dazu dienen, vulnerable Gruppen, die sich aktuell noch nicht impfen lassen können zu schützen. 

2. 2G Regelung für Kunden

Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gilt auch in unserer Skischule für Kundinnen und Kunden die 2G Regelung. Das bedeutet, dass unser Kursangebot nur von geimpften und genesenen Personen wahrgenommen werden kann. Kinder bis 12 Jahren sind von der 2G Regelung ausgenommen. Ob zusätzlich zur Schultestung ein weiterer Testnachweis zu erbringen ist, hängt von den aktuellen gesetzlichen Anforderungen ab. Bei der Buchung erfolgt eine Erfassung des 2G-Status und die etwaigen Nachweise sind bei Durchführung des Kursangebots mitzuführen.

3. Krankheit

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer:innen und Skilehrer:innen gesund sind und keine Krankheitssymptome zeigen.

4. Abstandsregeln

Die gesetzlichen Abstandsregeln sind bei Schneesportkursen einzuhalten. Der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern kommt in den Schneesportschulen eine besondere Bedeutung zu. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergartenalter einzufordern. Allerdings muss bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf geachtet werden, dass die Skilehrer:innen den Kindern ihr „zurückhaltendes“ Verhalten zu Beginn erklären und je nach gesetzlichen Vorgaben einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

5. Kleinere Gruppengrößen und Vermeidung von Wechseln der Teilnehmer:innen und Skilehrer:innen

Bei der Kursplanung achten wir besonders darauf, kleinere Gruppengrößen (zwischen 5-8 Kinder pro Skilehrer:in) zu gewährleisten und versuchen einen Wechsel von Skilehrer:in und Teilnehmer:in möglichst zu vermeiden. 

6. Hygieneregeln im Zusammenhang mit externen Partnern

Wir stimmen die individuellen Schutzmaßnahmen (Beförderungsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Reservierung, Organisation etc.) mit den jeweiligen Skigebietsbetreibern, sowie den beteiligten Unternehmen der Reisebranche im Vorfeld ab und informieren unsere Kunden auf unserer Homepage über die aktuelle Lage.

7. Maßnahmen im Ernstfall

Die Skischulleitung hat Regelungen zum Verfahren beim Auftreten von COVID-19 Fällen und Verdachtsfällen definiert, die sich sowohl auf unsere Kunden, Partner sowie das eigene Team beziehen. Dabei gilt es stets das Risiko für verschiedene Fälle abzuwägen und schnell auf alle Eventualitäten reagieren zu können. Die Prozesse differenzieren zwischen COVID-19 Risikobegegnungen sowie einer positiv bestätigten COVID-19 Infektion. Die genauen Handlungsschritte werden im gegebenen Fall transparent und zügig kommuniziert und an die betreffenden Teilnehmer:innen weitergeleitet. Auch wenn wir die Risiken mit Hilfe unseres Konzeptes so weit wie möglich minimieren, so sind wir dennoch bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet.

8. Dokumentation

Wir praktizieren unser Gäste- und Lehrkräfte-Management so, dass jederzeit die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können.

9. Schulung der Schneesportlehrer:innen

Die Schneesportschule informiert ihre Lehrkräfte und Kunden über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den Haltestellen, am Sammelplatz, im Kindergelände, in den Aufstiegsanlagen, an den Haltestellen und während der Busfahrt und auf dem Weg zur Mittagspause. Wir aktualisieren unser Infektionsschutzkonzept laufend und passen es den gegebenen Umständen an.

10. Anreise ins Skigebiet

Für unsere Infektionsschutzkonzept bezüglich der Anfahrt ins Skigebiet gelten die Regelungen des Bundesverbandes für Güterkraftverkehr. Deren Infektionsschutzkonzept findet Ihr hier. Grundsätzlich besteht für die komplette Busfahrt für Kindern ab 6 Jahren eine Mund-und-Nasenschutz-Pflicht. Der Reisebus wird spätestens bei den Toilettenpausen bei geöffneten Türen ausgiebig gelüftet. Während der Fahrt gilt eine feste Sitzordnung, d.h. jeder Kursteilnehmer hat einen zugewiesenen Platz. Nach der Ankunft im Skigebiet wird der komplette Bus für die Rückfahrt gereinigt und desinfiziert. Wir wählen unsere Abfahrtsstellen so, dass an den Parkplätzen genügend Platz ist, um die geltenden Abstandsregelungen einhalten zu können, insbesondere auf unserem Zielparkplatz im Skigebiet. Die Begrüßung der Kinder durch die Busleitung und Skilehrer erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. 

11. Grenzübergreifender Ausflugsverkehr

Aufgrund der Lage einiger unserer Partnerskigebiete in Tirol, orientieren wir uns zusätzlich zu den Richtlinien und Empfehlungen des deutschen Gesundheitsministeriums, auch an den österreichischen. Mit dem Übertritt der Grenze kann es somit vorkommen, dass wir im Skigebiet Regelungen und Maßnahmen unterliegen, die von den deutschen etwas abweichen. Unsere skischulspezifischen Grundsätze gelten jedoch unabhängig vom Ort. 

12. Angepasstes Konzept für Pausen und Mittagessen

Wir achten auf einen abgetrennten Platz für die einzelnen Gruppen. Es gelten die Regelungen der Skigebiete und Maßnahmen der örtlichen Behörden.

13. Balance zwischen Hygienerichtlinien und unserer Philosophie

Während der Busfahrt achten wir trotz der Einschränkungen auf eine liebevolle Betreuung unserer Kursteilnehmer:innen. Auch wenn wir auf einige Dinge in dieser Saison verzichten müssen, haben wir das Busprogramm gemäß der Richtlinien angepasst und sind uns sicher, dass die Kinder genauso viel Spaß wie sonst haben.

 

Detaillierte Informationen zum Thema COVID-19 finden sich in unserem ausführlichen Infektionsschutzkonzept. In dem Dokument gehen wir spezifisch auf die Handlungsempfehlungen für Kunden, unsere Skilehrer:innen, die Anreise und den Kursbetrieb ein.

 

Häufige Fragen:

Trotz Corona können diese Saison Skikurse stattfinden, jedoch gibt es einige Einschränkungen, die auf uns zukommen. Genauere Informationen finden sich in unserem Infektionsschutz-Konzept und im Corona-Merkblatt.
Durch die Durchführung der Kurse im Freien und mit der Einhaltung unseres Konzepts kann das Infektionsrisiko minimiert werden. Zusätzlich ist es für die Kinder wichtig, weiterhin soziale Kontakte zu haben und sich sportlich zu betätigen!
Aufgrund des erhöhten Organisations- und Planungsaufwand ist eine rechtzeitige Buchung unbedingt notwendig.
Im Falle einer generellen Absage der gebuchten Leistungen durch die Skischule als Veranstalter, wird den Teilnehmer:innen die volle Kursgebühr zurückerstattet.
Sollten Teilnehmer:innen bedingt durch Covid-19 nicht am Kurs teilnehmen können, so wird der volle Kurspreis zurückerstattet.
Sollte Teilnehmer:innen aufgrund Nichteinhalten unserer Covid-Regeln vom Kursbetrieb ausgeschlossen werden, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Kurspreises.
Sollte die Situation eine Anfahrt in die Tiroler Skigebiete schwierig machen, werden unsere Kurse in Bayern stattfinden. Wohin es geht, entscheiden wir kurzfristig vor Kursbeginn und informieren die Teilnehmer:innen per Mail.

Im Folgenden findet Ihr alle wichtigen Dokumente rund um die Covid-19 Pandemie.

(Stand: 21.10.2021; COVID-19 Beauftragte: Melanie Schmid; Email: melanie.schmid@skischule-germering.de)